2011/23/0127•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0127
2011/23/0127Supreme Administrative CourtFeb 21, 2012
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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