Verwaltungsgerichtshof 2011/22/0117

2011/22/0117Supreme Administrative CourtDec 10, 2013

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2011/22/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren betreffend die Eingabengebühr war abzuweisen.

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