2011/22/0050•Verwaltungsgerichtshof 2011/22/0050
2011/22/0050Supreme Administrative CourtJan 22, 2014
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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