2011/15/0106•Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0106
2011/15/0106Supreme Administrative CourtFeb 27, 2014
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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