2011/15/0039•Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0039
2011/15/0039Supreme Administrative CourtSep 4, 2014
Sachverhalt Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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