2011/11/0165•Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0165
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang des bekämpften Disziplinarerkenntnisses wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Österreichische Tierärztekammer hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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