2011/11/0138•Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0138
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Abweisung des Antrags auf Eintragung der Zusatzeintragung "Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson" wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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