Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0001

2011/11/0001Supreme Administrative CourtNov 21, 2013

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Ermessen VwRallg8 Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Ermessen Besondere Rechtsgebiete Diverses

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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