Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0091

2011/10/0091Supreme Administrative CourtJan 30, 2014

Regest

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung Verhältnis zu anderen Materien und Normen Devolution Berufungsrecht Diverses

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.