Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0351

2011/08/0351Supreme Administrative CourtNov 13, 2013

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0351

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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