Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0327

2011/08/0327Supreme Administrative CourtDec 11, 2013

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0327

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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