2011/08/0145•Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0145
2011/08/0145Supreme Administrative CourtNov 13, 2013
Sachverhalt Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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