2011/07/0244•Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0244
2011/07/0244Supreme Administrative CourtNov 20, 2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Ermessen VwRallg8 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Rechtsnatur und Rechtswirkung der Berufungsentscheidung Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3 Interessenvertretungen Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
1. Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
2.1. Die erst- und zweitbeschwerdeführenden Parteien (Zl. 2011/07/0244),
2.2. die dritt- bis zehntbeschwerdeführenden Parteien (Zl. 2011/07/0248),
2.3. die elft- bis 15.-beschwerdeführenden Parteien (Zl. 2011/07/0249),
2.4. die 16.-beschwerdeführende Partei (Zl. 2011/07/0250) sowie
2.5. die 17.-beschwerdeführende Partei (Zl. 2011/07/0251) haben jeweils dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt
EUR 564,68 und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.
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