Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0175

2011/05/0175Supreme Administrative CourtNov 6, 2013

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 zu ersetzen. Das Kostenersatzbegehren der mitbeteiligten Marktgemeinde wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.