2011/04/0140•Verwaltungsgerichtshof 2011/04/0140
2011/04/0140Supreme Administrative CourtSep 11, 2013
Planung Widmung BauRallg3 Bergrecht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610, 60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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