2011/03/0129•Verwaltungsgerichtshof 2011/03/0129
2011/03/0129Supreme Administrative CourtSep 18, 2013
Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.
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