2010/17/0272•Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0272
Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit die Berufung hinsichtlich des Zuschlags nach § 30 Abs. 3 bis 5 BSVG abgewiesen wird, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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