2010/10/0125•Verwaltungsgerichtshof 2010/10/0125
2010/10/0125Supreme Administrative CourtNov 20, 2013
Ablehnung wegen Befangenheit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Universität Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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