2010/09/0152•Verwaltungsgerichtshof 2010/09/0152
2010/09/0152Supreme Administrative CourtOct 3, 2013
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Verfahrensbestimmungen Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Beweismittel Zeugenbeweis
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.