Verwaltungsgerichtshof 2010/06/0182

2010/06/0182Supreme Administrative CourtNov 7, 2013

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2010/06/0182

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.2013

Spruch

Der Beschwerde wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt VI. des angefochtenen Bescheides richtet, Folge gegeben und der angefochtene Bescheid in diesem Spruchpunkt dahingehend abgeändert, dass er wie folgt zu lauten hat:

"Der Bund, vertreten durch die ASFINAG, diese vertreten durch die ASFINAG Bau Management GmbH, hat dem Beschwerdeführer die Kosten der rechtsfreundlichen Vertretung in Höhe von EUR 6.838,02 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen."

Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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