Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0179

2010/05/0179Supreme Administrative CourtNov 6, 2013

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Full text

Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Kostenantrag der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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