Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0072

2010/05/0072Supreme Administrative CourtNov 6, 2013

Regest

Baubewilligung BauRallg6

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Kostenantrag der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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