Verwaltungsgerichtshof 2009/13/0160

2009/13/0160Supreme Administrative CourtOct 23, 2013

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2009/13/0160

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.2013

Spruch

Der erstangefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Beschwerde gegen den zweitangefochtenen Bescheid wird als unbegründet abgewiesen. Das Kostenbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.