2008/21/0666•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0666
2008/21/0666Supreme Administrative CourtMar 22, 2011
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.