2008/21/0349•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0349
2008/21/0349Supreme Administrative CourtJan 27, 2010
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Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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