2008/21/0233•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0233
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.