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2008/18/0249•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0249
2008/18/0249Supreme Administrative CourtJul 21, 2011
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Ermessen "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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