2007/21/0558•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0558
2007/21/0558Supreme Administrative CourtNov 9, 2010
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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