2007/21/0498•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0498
2007/21/0498Supreme Administrative CourtDec 21, 2010
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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