2007/21/0313•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0313
2007/21/0313Supreme Administrative CourtJul 8, 2009
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.