Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0864

2007/18/0864Supreme Administrative CourtSep 22, 2011

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0864

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2007180864.X00

Spruch

Der erstangefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Beschwerde gegen den zweitangefochtenen Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.