2007/18/0343•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0343
2007/18/0343Supreme Administrative CourtJun 19, 2008
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 51,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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