projects
2006/21/0375•Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0375
2006/21/0375Supreme Administrative CourtFeb 27, 2007
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.