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2006/21/0051•Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0051
2006/21/0051Supreme Administrative CourtJun 28, 2007
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als er über die Zulässigkeit der Anhaltung des Mitbeteiligten ab 8. Februar 2006 abspricht, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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