2006/18/0180•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0180
2006/18/0180Supreme Administrative CourtMar 19, 2009
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Allgemein "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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