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2006/01/0520•Verwaltungsgerichtshof 2006/01/0520
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Kärnten hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,4 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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