Verwaltungsgerichtshof 98/17/0089

98/17/0089Supreme Administrative CourtAug 17, 1998

Full text

Verwaltungsgerichtshof 98/17/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.08.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird - soweit damit über die Vorstellung der Beschwerdeführerin abgesprochen wird - wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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