Verwaltungsgerichtshof 98/11/0111

98/11/0111Supreme Administrative CourtAug 25, 1998

Full text

Verwaltungsgerichtshof 98/11/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.08.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenersatzbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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