Verwaltungsgerichtshof 98/06/0009

98/06/0009Supreme Administrative CourtSep 3, 1998

Regest

Auflagen BauRallg7 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Full text

Verwaltungsgerichtshof 98/06/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben gemeinsam je zu gleichen Teilen dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,--, und der erstmitbeteiligten Gesellschaft Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der erstmitbeteiligten Gesellschaft wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.