Verwaltungsgerichtshof 97/10/0021

97/10/0021Supreme Administrative CourtSep 7, 1998

Regest

Parteistellung Parteienantrag Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/10/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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