Verwaltungsgerichtshof 97/08/0450

97/08/0450Supreme Administrative CourtSep 8, 1998

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/08/0450

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.