Verwaltungsgerichtshof 97/07/0110

97/07/0110Supreme Administrative CourtOct 2, 1997

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/07/0110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1997

Spruch

Spruchabschnitt II des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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