Verwaltungsgerichtshof 97/07/0084

97/07/0084Supreme Administrative CourtOct 23, 1997

Regest

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Parteistellung Parteienantrag Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/07/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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