Verwaltungsgerichtshof 97/05/0169

97/05/0169Supreme Administrative CourtSep 22, 1998

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/05/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,--, der mitbeteiligten Landeshauptstadt Linz insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- und den Erst- bis Neuntmitbeteiligten insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Erst- bis Neuntmitbeteiligten wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.