Verwaltungsgerichtshof 97/05/0050

97/05/0050Supreme Administrative CourtSep 30, 1997

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/05/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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