Verwaltungsgerichtshof 97/04/0092

97/04/0092Supreme Administrative CourtSep 9, 1998

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Gewerberecht Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/04/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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