Verwaltungsgerichtshof 96/19/1584

96/19/1584Supreme Administrative CourtSep 18, 1998

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Spruch und Begründung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/19/1584

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1998

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 1.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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