Verwaltungsgerichtshof 96/09/0120

96/09/0120Supreme Administrative CourtAug 26, 1998

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/09/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.08.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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