Verwaltungsgerichtshof 96/06/0007

96/06/0007Supreme Administrative CourtMay 30, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/06/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1996

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- sowie der Zweitbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Beschwerdeführer wird abgewiesen.

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