Verwaltungsgerichtshof 96/03/0096

96/03/0096Supreme Administrative CourtSep 8, 1998

Regest

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird an Ansehung des Spruchpunktes I wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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